Weltreise und Arbeitsamt: Was musst du beachten?

Damit du dich bei der Planung deiner Weltreise nicht so lange mit den Themen Arbeitsamt, Arbeitslosengeld und arbeitslos melden rumschlagen musst, habe ich für dich alles wichtige notiert und zusammengetragen.

Mit meiner Schritt für Schritt Anleitung zum Arbeitsamt bekommst du einen strukturierten Plan mit wichtigen Tipps, damit du alles schnell in die Wege leiten kannst und genau weißt, was du vor und nach der Weltreise beachten musst.

Genauso sind wir es auch bei unserer Weltreise angegangen.

Nachdem du dich für eine Weltreise entschieden hast und du bei deinem Arbeitgeber kündigst, kommt schon der erste wichtige Schritt auf dich zu – die Meldung beim Arbeitsamt!

Ich weiß, es ist ein unschönes Thema, aber für deinen Traum der Weltreise musst du eben ein paar Opfer bringen ;)

Folgende Punkte musst du jetzt vor und nach deiner Kündigung beachten.

-> Hier findest du noch weitere hilfreiche Tipps für deine Weltreise.

Warum du dich unbedingt vor deiner Weltreise beim Arbeitsamt melden musst!

Es ist wichtig, dass du deine Arbeitslosmeldung schon vor deiner Reise einleitest – damit du es bei deiner Rückkehr einfacher hast und überhaupt Anspruch erhältst.

Auch wenn dir der Schritt zum Arbeitsamt sehr schwer fällt, weil du zu stolz bist oder dir sagst, ich habe doch noch genug Reserven für die Zeit nach der Weltreise, ist die Arbeitslosmeldung nur zum Vorteil für dich. Es kann immer etwas Unerwartetes passieren und nur so kannst du sicherstellen, dass du auch nach deiner Weltreise Unterstützung bekommst.

Hier die wichtigsten Punkte, warum du dich schon vor der Weltreise beim Arbeitsamt melden musst:

  • Du sicherst deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach der Weltreise, also so lange bis du einen Job gefunden hast.
  • Mit dem Anspruch bekommst du den Krankenkassenbeitrag bezahlt so lange du in Deutschland bist und keine Arbeit hast. Also sowohl vor als auch nach der Weltreise.
  • Der bestätigte Anspruch erhält für 4 Jahre seine Gültigkeit.
  • Du hast einen Nachweis für deine Rentenkasse.

Wenn du dich erst nach der Weltreise beim Arbeitsamt meldest, werden die Vorteile zu Nachteilen…

  • Du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld direkt nach der Reise und deine Bezugszeit verringert sich.
  • Bist du länger als 1 Jahr unterwegs, verlierst du sogar deinen kompletten Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Denn du kannst dann keine 12 Monate versicherungspflichtige Arbeit mehr für die letzten 2 Jahre vorweisen.
  • Du musst ab dem ersten Tag ohne Arbeit vor und nach deiner Weltreise den Krankenkassenbeitrag selbst zahlen. Der ist sehr teuer, was natürlich dein Budget verkleinert.
  • Du hast keinen Nachweis für die Rentenkasse.

Wer hat überhaupt Anrecht auf Arbeitslosengeld (ALG I)?

  • Alle Arbeitnehmer, die innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld?

  • Abhängig wie lange du versicherungspflichtig gearbeitet hast und wie alt du bist. Das Arbeitsamt wird es dir genau ausrechnen.

Vor deiner Weltreise zum Arbeitsamt – Schritt für Schritt Anleitung:

Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden und was ist alles zu erledigen?

1. Arbeitsuchend melden – spätestens drei Monate vor Beendigung deines Arbeitsverhältnisses. Passend zu den geläufigen Kündigungsfristen!

Arbeitsamt: Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Die Arbeitsuchendmeldung kannst du zuerst telefonisch oder auch online durchführen. Sie muss aber persönlich nachgeholt werden, was in der Regel mit dem Beratungsgespräch (Schritt 3) passiert.

Wenn du dich für die Onlinevariante entscheidest, musst du dir zuerst ein Konto anlegen. Die PIN-Nummer erhältst du dann in den nächsten Tagen per Post. Ich weiß sehr modern ;)

Mit der PIN kannst du dich dann in dein Konto anmelden und auf den Link „Arbeitsuchendmeldung“ klicken.

Jetzt musst du einiges ausfüllen – Schule, Ausbildung, Noten, Arbeitgeber usw. Es ging aber ganz fix und kann jederzeit gemacht werden.

Hier gehts zur Arbeitsuchendmeldung

2. Hast du die Arbeitsuchendmeldung erledigt, bekommst du in den nächsten Tagen Post mit jeder Menge Unterlagen zum Ausfüllen und einem Termin für das Beratungsgespräch beim Arbeitsamt. Die beiliegende Arbeitsbescheinigung muss dein Arbeitgeber ausfüllen. Das solltest du auch schnell weiterreichen, damit du es rechtzeitig bis zum Termin hast!

3. Beratungsgespräch: Bringe die geforderten ausgefüllten Unterlagen und die Arbeitsbescheinigung mit. Spiele mit offenen Karten und erkläre dort dein Vorhaben „Weltreise“ – also dass du ab einem bestimmten Datum nicht mehr in Deutschland bist und deshalb dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.

Dann dauert der Termin auch nicht lange! ;) Und das kann auch kein Grund sein, den Bewilligungsbescheid später nicht zu erhalten.

Welche Unterlagen werden beim Beratungsgespräch benötigt?

  • Personalausweis oder Pass
  • Lebenslauf
  • Kündigung und Bestätigung
  • Alle ausgefüllten Formulare des Arbeitspakets
  • Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
  • Arbeitsnachweise
  • Sozialversicherungsnummer

4. Arbeitslosengeld beantragen: Den Antrag auf Arbeitslosengeld erhältst du beim Beratungsgespräch und kannst ihn jederzeit ausgefüllt einreichen. Du kannst den Antrag aber auch ganz einfach online ausfüllen und einreichen. Neben allgemeinen Angaben musst du auch Fragen zu den Beschäftigungsverhältnissen der letzten 5 Jahre beantworten.

Hier gehts zum Antrag für das Arbeitslosengeld

Hast du alles schnell und vollständig eingereicht, erhältst du auch bald deinen Bewilligungsbescheid zum Arbeitslosengeld mit Angaben zur Sperrzeit.

5. Arbeitslosmeldung – ist spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich zu melden und dient der finanziellen Absicherung. Du gehst also ohne Termin zum Arbeitsamt und meldest dich arbeitslos. Mitbringen musst du dafür deinen Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung.

Der Start deiner Weltreise kann daher erst nach diesem Datum sein, damit der Leistungsbezug beginnt und deine Sperrzeit schon während der Reise ablaufen kann. Du musst dem Arbeitsmarkt also theoretisch für mindestens einen Tag zur Verfügung stehen.

6. Abmeldung beim Arbeitsamt – du stehst ab Weltreisestart nicht mehr zur Verfügung, deshalb musst du dich vor deiner Reise schriftlich abmelden. Das geht auch als E-Mail an deinen Berater. Lass dir aber eine Bestätigung zukommen!

Nach der Abmeldung bekommst du einen Aufhebungsbescheid mit dem Vermerk, dass du dich selbst vom Leistungsbezug abgemeldet hast. Kontrolliere diesen Bescheid und auch alle Dokumente immer auf ihre Richtigkeit, vor allem im Bezug auf die Zeiträume.

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Arbeitslosmeldung bei Weltreise – was du noch wissen solltest!

Wenn du deine Arbeit selbst gekündigt hast und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bewilligt wird, dann erhältst du vom Arbeitsamt zuerst eine Sperrfrist von 3 Monaten. Diese Zeit ist bis zu deiner Rückkehr abgelaufen, wenn du die oben genannten Schritte durchgeführt hast. Somit hast du sofort Anspruch auf Leistungen nach deiner Weltreise.

Vor deiner Weltreise bekommst du dadurch kein Geld, aber ab dem ersten Tag ohne Arbeit den Krankenkassenbeitrag bezahlt. Ausnahmen können hier bestehen, wenn du dich privat versichert hast oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bist.

Die 3 Monate Sperrfrist werden dir von deiner Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes abgezogen. Beispiel: Du hast für 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, dann werden nach Abzug der Sperrfrist 9 Monate Leistungsbezug daraus! Bist du direkt vor der Arbeitslosmeldung auf Weltreise, beginnt die Sperrfrist von 3 Monaten erst, wenn du wieder in Deutschland bist.

Das Arbeitslosengeld behält 4 Jahre lang seine Gültigkeit nachdem es bewilligt wurde.

Bei der Abmeldung vom Arbeitsamt fällt auch die Pflegeversicherung weg, dort kannst du aber weiterhin selbst einzahlen, wenn du magst.

Durch die Arbeitslosmeldung hast du auch noch einen Nachweis für die Rentenkasse.

Da du während deiner Weltreise von Deutschland abgemeldet bist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst – erhältst du natürlich auch kein Arbeitslosengeld! Das Thema bezieht sich ausschließlich auf die Zeit vor der Weltreise und vor allem danach! Dementsprechend bist du auch während deiner Weltreise nicht mehr über das Arbeitsamt krankenversichert. Daher benötigst du eine Auslandskrankenversicherung. Ich kann dir die Hanse Merkur* Auslandskrankenversicherung empfehlen, die sind dafür eine sehr gute Anlaufstelle. Hast du dir eine Auslandskrankenversicherung ausgesucht, kannst du anschließend deine deutsche Krankenversicherung kündigen.

Nach der Weltreise zum Arbeitsamt – Schritt für Schritt Anleitung:

Damit du dich gleich wieder an den stressigen Alltag gewöhnst, hier deine To do´s für den ersten Tag in Deutschland: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeiter der jeweiligen Stationen sich schwer mit dem Thema Weltreise tun – also lass dich nicht unterkriegen ;)

1. Du musst dich am Tag deiner Rückkehr, wenn möglich, gleich in „Deutschland“ anmelden (was dann vorübergehend die Adresse deiner Eltern wäre). Wie bei deiner Abmeldung machst du das im Bürgerbüro oder Rathaus der Stadt.

2. Wenn du nicht direkt wieder eine Arbeit hast, dann geht’s gleich weiter zum Arbeitsamt um dich arbeitslos zu melden. Denn jetzt bist du wieder in Deutschland und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Und bist dadurch gleich wieder pflichtversichert.

3. Beim Arbeitsamt musst du dann einige Formulare ausfüllen! Bist du vor den 4 Jahren von der Weltreise zurück, hast du nun wieder Anspruch auf dein Arbeitslosengeld und kannst dieses geltend machen.

Bei dem Feld Krankenkasse kannst du entweder deine frühere Krankenkasse angeben oder eine neue, in die du wechseln magst. Nur wenn du die Anmeldung in Deutschland und die Arbeitslosmeldung am selben Tag machst (Schritt 1 und 2), kannst du in eine andere Krankenkasse wechseln. Ansonsten muss dich deine alte Krankenkasse wieder aufnehmen.

4. Direkt nach dem Arbeitsamt solltest du bei deiner neuen oder alten Krankenkasse vorbei gehen und dich auch dort anmelden. Da das Arbeitsamt und die Krankenkasse jetzt beide von der Anmeldung wissen, beschleunigt sich der Prozess. Du bist gleich pflichtversichert und erhältst von der Krankenkasse eine vorläufige „Krankenkassenkarte“ aus Papier bis deine neue Karte per Post kommt.

5. Nachdem das Arbeitsamt deine Unterlagen geprüft hat, erhältst du per Post einen erneuten Bewilligungsbescheid für die Leistungen. Damit übernimmt das Arbeitsamt auch den Beitrag für die Krankenkasse. Dieses gilt alles rückwirkend ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.

6. Zusätzlich bekommst du vom Arbeitsamt einen Termin für die Berufsberatung.

Natürlich solltest du bei deiner Weltreise immer mit genügend Reserven für Deutschland planen, jedoch fallen ja schon ein paar weitere Kosten für z.B. die Wohnungssuche, neue Möbel, Auto anmelden, neue Verträge etc an. Da ist es von Vorteil, wenn der Krankenkassenbeitrag bezahlt wird.

– > Alles was du für deine Weltreise Rückkehr wissen musst: Von der Weltreise zurück – Was musst du machen?

Ich hoffe, dass ich dir mit diesem Beitrag helfen konnte!

Willst du deine Weltreise schnell und einfach planen? Dann schau dir meine Weltreise-Checkliste an.

Wir haben für die Weltreise auch unsere Wohnung gekündigt und alles verkauft.

Tipps dazu findest du in meinem Beitrag Weltreise – Wohnung kündigen und auflösen.

Die perfekte Lektüre für deine Weltreise-Planung:

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Hast du noch weitere Weltreise Fragen? Dann helfen dir diese Beiträge weiter:


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Weltreise und Arbeitsamt alles was du beachten musst mit Schritt fuer Schritt Anleitung

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47 Gedanken zu „Weltreise und Arbeitsamt: Was musst du beachten?“

    • Hallo Frank,

      du hast ab der Bewilligung 4 Jahre Anspruch auf dein Arbeitslosengeld! Wenn du auf Weltreise gehst, dann musst du dich ja nur einmal abmelden und dann nach der Reise wieder anmelden. Lg Vanessa

      Antworten
      • Moin,
        mal eine Frage: wenn ich mich aus Deutschland abmelde und dann wiederkomme, mich in Wohnort meiner Eltern anmelde, ist ja nun auch eine andere Agentur für Arbeit für mich zuständig. Muss man das schon vor Abreise mitteilen?

        Antworten
      • Hallo Vanessa, ich habe jetzt auch mal eine Frage an dich. Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.7. aus melde mich also rechtzeitig arbeitslos . Am 3.8. gehe ich dann schon auf Reisen, melde mich also wieder ab und komme dann am 15.12 wieder zurück und melde mich beim Arbeitsamt an. Weißt du ob es da dann eine Sperrfrist gibt?
        Viele Grüße
        Sulamith

        Antworten
        • Hi,
          wenn du deine Arbeit selbst gekündigt hast und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bewilligt wird, dann erhältst du vom Arbeitsamt eine Sperrfrist. Ich meine deine Sperrfrist ist bis zu deiner Rückkehr noch nicht abgelaufen (da deine Arbeitslosmeldung und Abmeldung innerhalb von 3 Tagen erfolgt). Daher läuft deine Sperrfrist nach deiner Rückkehr bzw. Anmeldung weiter. Für genaue Infos rate ich dir bei deinem Arbeitsamt nachzufragen. Liebe Grüße Vanessa

          Antworten
  1. Liebe Vanessa, danke für diesen informativen und auf den Punkt gebrachten Beitrag! Gleichwohl habe auch ich eine Frage zur Thematik GKV/ALG, die Du aber vielleicht einfach beantworten kannst. Folgende Situation: Anspruch auf ALG wurde vor der Reise gesichert. Rückkehr von der Reise steht nun kurz bevor: Arbeitssuchendmeldung bereits online erledigt. Auslandsaufenthalt endet nun bspw am 15.09., heißt, zu diesem Datum muss auch die Reiseversicherung gekündigt werden. Die persönliche Arbeitslosmeldung kann aber erst am 20.09. erfolgen. Ist man dann auch rückwirkend für die Zeit 16.09. bis 19.09. über das AA versichert oder zwingt einen die GKV zu einer Sonderzahlung für diesen kurzen Zeitraum (lese immer wieder von einem monatlichen Mindestbetrag von 170 EUR)? Vielleicht bist Du da schlauer als das Internet und ich oder aber hast entsprechende Erfahrungen : ) Besten Dank vorab und LG, Milly

    Antworten
    • Hallo Milly,

      das freut mich, wenn dir der Artikel gefällt! :) Bei deinem Beispiel würde ich dir raten das Arbeitsamt anzurufen und nachzufragen, ob die Online-Arbeitssuchendmeldung dafür genügt und somit auch die Krankenversicherung für diese Tage rückwirkend übernommen wird.

      Liebe Grüße
      Vanessa

      Antworten
  2. Hallo Vanessa, lieben Dank für Deine Antwort und Idee. Meine Erfahrung sagt, dass solch Hinweis manchmal schlafende Hunde wecken kann… Ich bin mein komische Gefühl aber auch nicht so ganz los geworden und habe daher nun alles umgeplant (sehr ärgerlich, aber dann bin ich zumindest auf der sicheren Seite), heißt, ich werde einreisen und direkt bei der Arbeitsagentur vorstellig werden. Keine Lücke, keine Nachzahlung, kein Ärger. So die Hoffnung… Und wehe, mir legt sonst noch jemand Steine in den Weg : ) Alles Gute und nochmals merci. LG, Milly

    Antworten
  3. Hi,
    Ich Reise bald nach 1,5 Jahre wieder zurück nach Deutschland.
    Ich habe vorher schon alg 1 bezogen für 2 Monate, muss ich dann bei persönlicher Vorstellung alle Unterlagen erneut einreichen,oder ist es unkompliziert und es wird einfach die Zahlung erneut veranlasst da sich nichts geändert hat?
    MfG David

    Antworten
    • Hallo David!
      Nein, so einfach ist das leider nicht. Du musst persönlich zum Arbeitsamt und dich wieder arbeitslos melden und ein paar Formulare ausfüllen! Damit stehst du dann dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung und bist pflichtversichert und erhältst nach positiver Prüfung deinen Anspruch auf dein restliches Arbeitslosengeld zugesprochen.(Ausführlichere Infos findest du auch noch im Textabschnitt „Arbeitsamt nach Weltreise- Schritt für Schritt Anleitung“). oder hier: https://www.meyouandtheworld.com/von-weltreise-zurueck-was-machen/
      Liebe Grüße Vanessa

      Antworten
    • Hallo,ich hätte eine Frage.
      Mein Arbeitsvertrag ist zum 31.7.19 ausgelaufen. August – Anfang Oktober 19 habe ich ALG1 erhalten und mich dann zum 5.10.19 abgemeldet um auf unbestimmte Zeit (3-12 Monate) zu reisen. Ich habe mich nicht offiziel aus Deutschland abgemeldet, da ich noch nicht weiss wie lange ich weg bin. Zu meiner Frage. Ich arbeite online als Tutur und verdiene nebenbei freiberuflich ca. 50-150 Eur monatlich. Das habe ich bereits beim Antrag zum ALG1 angegeben. Hat alles gepasst. Da ich das Tutoring währned meiner Reise auch noch mache, ist meine Frage ob das irgendwie eine Auswirkung auf mein ALG1 haben kann? Ich möchte vermeiden, dass mir das komplett abgelehnt wird oder verringert wird. Danke!! Frohes neues Jahr.

      Antworten
  4. Hi,
    kann ich mich nach der Weltreise erst beim Arbeitsamt melden und danach beim Meldeamt rückwirkend? Natürlich ist das Meldeamt total ausgebucht und ich müsste ne Woche warten -_-

    David

    Antworten
    • Hallo David,
      das sollte ohne Probleme möglich sein. Grundsätzlich verlangt das Meldegesetz, dass man sich binnen zwei Wochen beim zuständigen Meldeamt anmelden muss, wenn man innerhalb Deutschlands umzieht. Hier ist also generell schon eine Rückwirkung von zwei Wochen angedacht. Für Leute die keinen Wohnsitz in Deutschland haben gibt es dazu die Ausnahme, dass sie sich bis zu 3 Monate in Deutschland aufhalten können (als Tourist), bevor sie sich anmelden müssen. Da die Ämter untereinander kommunizieren und die Daten abgleichen, würde ich immer dazu raten erst zum Meldeamt zu gehen. Wenn es aber wie in deinem Fall nicht möglich ist, dann solltest du beim Arbeitsamt-Termin sagen, dass du dich erst noch rückwirkend anmelden wirst. Bei den Unterlagen gibst du dann das Datum und die Adresse an, die du auch melden wirst.
      Liebe Grüße Vanessa

      Antworten
  5. Hallo,

    ich habe gerade euren Beitrag gelesen und fand ihn sehr hilfreich. ich habe jedoch noch eine Frage, bei der ihr mir vielleicht helfen könnt. Ich möchte mich nächste Woche aus Deutschland abmelden, erwarte aber laut Arbeitsamt noch Post (finaler Bescheid und scheinbar noch ein paar weitere Briefe). Da ich aber seit Ende April nicht mehr in meiner alten Wohnung wohne, macht es keinen Sinn die Adresse beizubehalten. Momentan kann ich sie noch für ein paar Wochen dort hinschicken lassen, aber dann macht es keinen Sinn mehr. Ich selbst fliege auch in einer Woche und gehe auf Weltreise. Nun meine Frage – ich würde gerne die Adresse meiner Tante für die Post angeben, da meine Eltern nicht in Deutschland wohnen. Das ist aber eine andere Stadt. Muss ich mich nun dort wieder beim Einwohnermeldeamt anmelden? Mir wurde von meinem Berater nämlich gesagt, dass die Agentur für Arbeit der neuen Adresse dann zuständig ist. Aber wenn ich dort nicht gemeldet bin, habe ich meine Zweifel, ob mir das Arbeitslosengeld nach der Reise nicht verweigert wird. Habt ihr einen Tipp?

    Liebe Grüße
    Rebecca

    Antworten
    • Hallo Rebecca,
      richte doch einfach einen Nachsendeauftrag bei der Post ein. Dann wird deine Post automatisch an die gewünschte Adresse weitergeleitet.
      Liebe Grüße Vanessa

      Antworten
  6. Hallo Zusammen ,
    ich bräuchte mal eine schnelle Antwort:
    Zu meiner Situation:
    Ich werde am 06.02.2019 für zwei Jahre auf Weltreise gehen.
    Seit dem 01.11.2018 bin ich arbeitslos und alle schritte schon erledigt und auch den Bewilligungsbescheid
    bekommen. Heute habe ich einen Beratungstermin und meine Frage lautet:
    Sage ich dem Arbeitsamt das ich mich zum 31.01.2019 abmelde weil ich auf Weltreise gehe oder nicht.
    Ich habe die Befürchtung das , wenn ich die Wahrheit sage, die Leistungen für die kommenden drei Monate gestrichen werden.
    Hat irgendjeman einen guten und schnellen hinweis für mich .

    Danke und LG
    Christine

    Antworten
    • Hallo Christine,
      ich würde in diesem Fall immer die Wahrheit sagen! Die Leistungen werden nach meiner Erfahrung auch nicht gestrichen.
      Liebe Grüße und viel Spaß auf deiner Weltreise
      Vanessa

      Antworten
  7. Hallo,

    erst mal Danke für den informativen Text.

    Ich bräuchte aber noch einige kurze Infos da es bei mir ein bischen anders abläuft.

    Ich habe mich Ende Dezember kündigen lassen von meinem Arbeitgeber, bin aber aufgrund der Kündigungsfrist noch bis Ende Juni 19 angestellt und beziehe volles Gehalt bei Freistellung.

    Jetzt habe ich bereits meinen Flug gebucht für nächste Woche und ich werde mindestens 1 Jahr oder eben länger unterwegs sein. Beim Arbeitsamt habe ich angerufen, die sagen mir nur ich solle mich 3 Monate bevor ich Arbeitslos werde wieder melden. Das kann ich schon machen, aber eben nur telefonisch, einen Termin vor Ort werde ich nicht wahrnehmen können. Ich wurde dann in die Leistungsabteilung weiter verbunden vom Arbeitsamt, die sagten mir wiederum nur dass ich in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate gearbeitet haben muss um 12 Monate Arbeitslosengeld zu bekommen, was ja der Fall wäre wenn ich bis 07.2020 zurück nach Deutschland komme.

    Vorher Arbeitslos melden geht wohl nicht und eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber bekomme ich auch erst am Ende der Freistellung also Ende Juni. Zu dieser Zeit bin ich aber definitiv nicht im Land. Gibt es hier irgendwelche Möglichkeiten? Muss ich das zwingend persönlich machen oder kann auch eine Bevollmächtigte Person für mich Notfalls aufs Amt gehen? Ich habe 13 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt ohne Unterbrechung und würde da nur ungern bei einer Rückkehr drauf verzichten.

    Hoffe das ganze ist einigermaßen verständlich.

    Antworten
    • Hi,

      soweit ich weiß, kannst du dich nur persönlich arbeitslos melden. Aber für solche speziellen Fragen bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner. Da lässt du dich besser vom Arbeitsamt beraten und hakst dort mal ganz genau nach, was in deiner Situation am sinnvollsten zu tun ist. Dann findet sich bestimmt noch eine gute Lösung! :)

      Liebe Grüße
      Vanessa

      Antworten
    • Hallo Daniel,
      deine mail ist zwar jetzt knapp 2 Jahre her, aber vielleicht kannst du mir weiterhelfen und mal erzählen, wie du es letztendlich gemacht hast, mit dem Arbeitsamt (nicht persönlich erscheinen) usw.
      Sitze im ähnlichen Boot, habe zum 30.11. gekündigt und fliege aber schon jetzt Sonntag den 08.11. vorgezogen wegen Corona, damit ich noch raus komme.
      Lieben Gruß Jane

      Antworten
  8. Hallo Vanessa:) toller hilfreicher Beitrag! Ein dickes DANKE dafür schon mal. :)

    Ich habe noch folgende zwei Fragen:

    1. Ich werde selbst kündigen, eine Sperrfrist bekommen und dann für 2 bis maximal 3 Monate ins Ausland gehen. Kann ich denn dann für den Zeitraum meine gesetzliche Krankenversicherung bei der Techniker kündigen (um die Beiträge zu umgehen) und ausschließlich eine Auslandskrankenversicherung in Anspruch nehmen oder werde ich die gesetzliche beibehalten müssen? Ein Berater der Techniker sagte mir, ich müsse die gesetzliche Krankenkasse beibehalten.. Ich verstehs irgendwie nicht so ganz;)

    2. Du schreibst in den Vorteilen oben folgendes: „Mit dem Anspruch bekommst du den Krankenkassenbeitrag bezahlt so lange du in Deutschland bist und keine Arbeit hast. Also sowohl vor als auch nach der Weltreise.“ Bedeutet das, wenn ich z.B. am 1. eines Monats arbeitslos bin und erst am 14. des Monats losfliege, für die 14 Tage die Krankenkasse bezahlt bekomme trotz Sperrfrist? Oder wie muss ich mir das vorstellen?

    Ein fettes Danke an Dich:)
    Liebe Grüße,
    Loui

    Antworten
    • Hallo,

      danke für deine Nachricht! :)

      Zu deiner 1. Frage: Du kannst deine Krankenkasse problemlos kündigen, wenn du dich aus Deutschland abmeldest. Wenn du das jedoch nicht vor hast und nur maximal 3 Monate verreist, dann sieht es eher schwierig aus, da du ja nicht langfristig ins Ausland gehst und damit dein Lebensmittelpunkt/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bleibt. Ohne die Abmeldung bist du also auf die Kulanz deiner Krankenversicherung angewiesen – bei manchen reicht die Vorlage des Flugtickets für die Ausreise und/oder eine Auslandskrankenversicherung und bei anderen nicht.
      Du solltest also noch mal mit deiner Krankenkasse Rücksprache halten und deutlich machen, dass es eine Weltreise ist und dass du deine Ausreise und Auslandskrankenversicherung nachweisen kannst. Solltest du noch keine Auslands-Krankenversicherung abgeschlossen haben, dann kannst du auf meiner Ressourcenseite die verschiedenen Anbieter die ich dazu empfehle anschauen.
      Alle gesetzlichen Krankenkassen sind übrigens seit 2007 dazu verpflichtet dich nach deiner Rückkehr wieder aufzunehmen.

      Zu deiner 2. Frage: Ja, genau! Du bekommst dann für diese Tage die Krankenversicherung vom Arbeitsamt bezahlt.

      Liebe Grüße
      Vanessa

      Antworten
      • Hey Vanessa,
        richtig klasse, wir schnell du antwortest! Das ist echt richtig richtig toll!
        Erstmal herzlichen Dank für die Antworten. Habe heute morgen mit meiner Krankenkasse gesprochen und sie sagten mir, dass ich sie leider für 3 Monate nicht kündigen könne. Nur, wenn es mehr als 3 Monate seien. Das wird es denke ich aber nicht, da ich so einen großen finanziellen Puffer nicht habe.

        Ich habe nochmal eine Frage zu dem Thema „5. Arbeitslosmeldung “ – ist dies auch notwendig, wenn ich nur 2-3 Monate reise oder ist das nur auf eine sehr lange Reise bezogen?

        Danke dir sehr:)
        Liebe Grüße,
        Loui

        Antworten
        • Schön, dass ich dir helfen konnte! :)

          Zu Punkt 5: Ja, das ist notwenig und muss persönlich erfolgen bevor du deine Reise beginnst (unabhängig von der Reisedauer).

          Liebe Grüße und schon mal viel Spaß auf deiner Reise!!
          Vanessa

          Antworten
          • Hallo Vanessa,

            ich habe nun zweimal mit der Agentur für Arbeit telefoniert, mit zwei unterschiedlichen Beraterinnen und beide sagten mit folgendes:
            Man muss SPÄTESTENS am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich vorstellig werden. Man kann dies aber auch vorher bereits tun. So steht es auch im Merkblatt der ARGE. Wortlaut zitiere ich hier mal:
            „2.1 Arbeitslos melden
            Leistungen können Sie nur erhalten, wenn Sie der zuständigen
            Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit persönlich
            gemeldet haben; damit gilt gleichzeitig die Leistung
            als beantragt. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre
            Agentur für Arbeit spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit
            zur Arbeitslosmeldung aufsuchen; dies kann
            auch innerhalb von 3 Monaten vor dem Beginn der
            Arbeitslosigkeit geschehen.“

            Diese Information und die Telefonate bedeuten für mich, dass es nicht stimmt, dass man nicht früher bereits Deutschland verlassen kann. Denn abmelden kann man sich telefonisch oder per Mail.
            Was sagst du dazu denn? Habe ich etwas übersehen oder falsch verstanden?
            Ich habe immer mein Vorhaben des Reisens beim Amt erwähnt am Telefon.
            Herzlichen Dank weiterhin:)
            Liebe Grüße,
            Rebecca

          • Hi,

            ja genau so stets auch in meinem Text unter Punkt 5 ;)
            Die Arbeitslosmeldung ist spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich zu melden. Es geht natürlich auch früher. Der Wichtige Punkt ist aber: Wenn du deine Weltreise schon vor deinem datierten Beschäftigungsende beginnst, dass du dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr theoretisch für einen Tag zur Verfügung stehst und damit auch deine Sperrzeit nicht schon während deiner Reise abläuft. In der Folge läuft die Sperrzeit dann erst nach deiner Reise aus und du hast keinen frühzeitigen Leistungsbezug nach der Rückkehr.

            Liebe Grüße
            Vanessa

  9. Vielen Dank für die Infos. Zwei fragen hätte ich noch:

    1. Weißt du zufällig, ob oder wie sich ein Nebenjob auf 450€ Basis auf das Arbeitsamt auswirkt? Ich werde in den ersten paar Monaten noch Geld von meinem jetzigen Arbeitgeber erhalten.

    2. Verdient ihr Geld mit der Webseite? Wenn ja, dann seid ihr doch selbständig, oder? Hat das einen Einfluß auf das Arbeitsamt? Vor allem auf die Zeit nach der Reise.

    Antworten
    • Hallo,

      zu Frage 1: Das kann ich dir nicht genau sagen. Da spielen viele verschiedene Faktoren, Sonderfälle und Verdienstgrenzen hinein. Das solltest du direkt mit dem Arbeitsamt abklären.

      zu Frage 2: Wenn du eine selbstständige Tätigkeit ausübst und diese hauptberuflich machst, also auch während deiner Reise, dann meldest du dich natürlich erst gar nicht arbeitslos. Wenn du aber z.B. einen Blog nur als Nebenjob betrieben hast und vor der Reise deine hauptberufliche Tätigkeit kündigst, dann sind wir wieder bei deiner ersten Frage und du solltest den speziellen Fall mit dem Arbeitsamt besprechen.

      Liebe Grüße Vanessa

      Antworten
  10. Hallo Vanessa, vielen Dank für deinen informativen Blog! Folgende Situation:
    Meine Frau und ich waren 1 Jahr im Ausland, haben davor unsere Jobs gekündigt (beide jeweils 10 Jahre durchgearbeitet), uns arbeitslos gemeldet, Anträge gestellt, Bewilligung bekommen (inklusive natürlich 3-monatige Sperrzeit), abgemeldet, 1 Jahr weg gewesen, 3 Monate Sperrzeit in der Zwischenzeit abgelaufen, zurück nach D gekommen, gemeldet, ab Tag 1 AL1 bekommen. Soweit so gut.
    Nach 2,5 Monaten Arbeitslosigkeit (also 2,5 Monate Bezug von AL1) haben wir beide wieder Jobs gefunden (Restanspruch vom bewilligten AL1 also 6,5 Monate). Meine Frau hat einen längerfristigen, aber befristeten Job gefunden, ich zeitgleich auch einen. Die Arbeitsbedingungen passen mir aber nicht, daher werde ich wieder kündigen.
    Die Frage: was passiert jetzt mit meinem AL1?
    1)Gehe ich Recht in der Annahme, dass sich mein verbliebener Restanspruch auf AL1 von 6,5 Monaten wiederum um eine 3-monatige Sperrzeit verkürzt, auf nunmehr effektiv 3,5 Monate, wenn ich kündige? Oder wird das überhaupt so berechnet?
    2)Es wäre auch denkbar, mich jetzt garnicht beim Amt zu melden, sondern einfach über meine Frau krankenzuversichern, einen anderen Job zu suchen (bei dieser Variante natürlich ohne Leistungsbezug vom Amt) und dann wieder eine Zeit lang zu arbeiten. Was wäre DANN bei erneuter Kündigung (und Meldung beim Amt)? Wir wollen nämlich in naher Zukunft wieder ins Ausland. Besteht dann noch Anspruch auf AL1?

    Was ist also mit dem AL1 bei so einer Art Ausland/arbeitslos mit Bezug/arbeiten/arbeitslos/Arbeit/arbeitslos/Ausland….?
    Bei Eigenkündigung gibt es ja jedesmal Sperrzeiten. Der Gesamtzeitraum des Anspruchs auf AL1, also die Zeit innerhalb der du das bewilligte AL1 bekommst, liegt ja bei 4 Jahren.

    Blickst du da durch? :-)

    Antworten
    • Hallo Michael,

      danke für deine Nachricht.
      Das sind wirklich keine einfachen Themen.

      Zu 1) Ich würde auch annehmen, dass sich dein ALG I Restanspruch um die 3 Monate verkürzt.

      Zu 2) Das wäre ja dann wieder ein komplett neuer Fall und müsste wieder neu berechnet werden. Aber für solche speziellen Fragen bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner. Da fragst du besser direkt beim Arbeitsamt oder bei einer Rechts-Beratungsstelle zum Thema ALG I nach. Dann seid ihr auf der sicheren Seite und findet sicherlich eine gute Lösung! :)

      Liebe Grüße
      Vanessa

      Antworten
  11. Hallo Vanessa,
    ich habe eine Frage bezüglich der Abmeldung beim Arbeitsamt.

    1. Muss ich mich dafür auch aus Deutschland abmelden? Oder kann ich auch gemeldet bleiben?

    2. Kann ich mich auch schon 5 Monate vorher beim Arbeitsamt abmelden um meinen ganzen Anspruch nach der Reise zu haben? Weil meine Partnerin erst dann bei Ihrem Arbeitgeber gehen kann. Ich würde mich dann solange selber krankenversichern und wäre noch Zuhause in Deutschland.

    Kann es da Probleme geben?

    Vielen Dank!!

    Antworten
    • Hallo,
      danke für deine Nachricht.

      Zur 1.Frage: Für die Abmeldung beim Arbeitsamt, musst du dich nicht aus Deutschland abmelden.

      Wenn du länger als 3 Monate auf Reisen gehst, oder wenn du deswegen deine Wohnung kündigst und keine neue Wohnung im Inland beziehst, musst du dich laut Meldegesetz in Deutschland abmelden. Das ist sehr praktisch, weil du dadurch fast alle Verträge außerordentlich kündigen kannst. (wie z. B. Krankenkasse etc.)

      Zur 2. Frage: Das kannst du bestimmt machen. Ich bin mir nicht sicher, aber du hättest wahrscheinlich auch schon den Anspruch vor der Reise. Die 3-monatige Sperrfrist würde auslaufen und in den anderen zwei Monaten würdest du dein Arbeitslosengeld bekommen. Spreche das aber am besten mit deinen Arbeitsamt ab.

      Hoffentlich konnte ich dir damit weiterhelfen :)

      Liebe Grüße
      Vanessa

      Antworten
  12. Hallihallo,

    eine Frage: Wie ist es, wenn man bereits einige Monate ALG I bezieht und dann für die Weltreise pausiert? Kann man dann innerhalb der 4-jährigen Frist nach der Reise den Rest in Anspruch nehmen?

    Beispiel: Mein Arbeitsverhältnis endet am 31. August 2021 und ich beziehe vom 1.9.2021-31.3.2021 ALG 1. Kann ich mich dann vom Arbeitsamt abmelden und nach einem Jahr Reise am 1.4.2023 wieder anmelden und für weitere 5 Monate Leistungen beziehen?

    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo,

      ja das kannst du nach deiner Weltreise wieder in Anspruch nehmen. Ab der Bewilligung hast du 4 Jahre Berechtigung auf dein Arbeitslosengeld. Wenn du auf Weltreise gehst, musst du dich beim Arbeitsamt abmelden und dann nach der Reise wieder anmelden. Damit du wieder pflichtversichert bist, dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst und dein Arbeitslosengeld erhältst.

      Liebe Grüße
      Vanessa

      Antworten
  13. Erstmal vielen Dank für die tollen Tipps Arbeitslosigkeit und Weltreise. Bei mir ist es wie folgt:
    Mein Arbeitsvertrag läuft im September 2022 aus.
    Im ab Ende Oktober bis Ende Februar 2023 werde ich mit einer Reisegesellschaft auf Weltreise sein.
    Ich werde mich also arbeitslos melden ab Oktober 2022 ohne Leistungsbezug. Der beginnt erst im März 2023.
    Bin ich in der Zeit der Weltreise pflichtversichert bei der Rentenkasse? Ich bin ohne Bezug und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

    Danke für die Auskunft.

    Liebe Grüße, Ute

    Antworten
    • Hallo Ute,

      während der Weltreise bist du bei der Rentenkasse nicht pflichtversichert.

      Genaue Informationen dazu, kann dir dein Ansprechpertner beim Arbeitsamt geben.

      Liebe Grüße
      Vanessa

      Antworten
  14. Hey,
    ich bin hier auf deiner super informativen Seite gelandet und hoffe, dass du mir bei meiner speziellen Frage vielleicht helfen kannst :)
    Und zwar war ich nun die letzten Monate auf Reisen. Habe im Vorfeld alles erledigt, um ALG 1 zu bekommen, wenn ich im April zurück bin.
    Nun ist es aber so, dass ich zu 100% weiß, dass ich mich nur für 3-4 Monate in Deutschland aufhalten werde, um dann erneut wieder auf Reisen zu gehen.
    Ist es dennoch möglich in diesem Zeitraum ALG zu beziehen und dies wieder zu unterbrechen? Und kann man da auch mit offenen Karten spielen?
    Weil ich natürlich in den 3-4 Monaten nicht wirklich arbeitssuchend bin.
    Und habe ich, wenn ich dann erneut wieder komme, immer noch Anspruch?
    Würde mich freuen, wenn du mir helfen kannst. :)

    Liebe Grüße
    Svenja

    Antworten
    • Hallo Svenja,
      danke für deine Nachricht! :)
      ich könnte mir vorstellen, dass du während den 3-4 Monaten in Deutschland dein ALG beziehen kannst, theoretisch stehst du dem Arbeitsmarkt ja in dieser Zeit zur Verfügung. Am besten besprichst du das mit deinem Ansprechpartner beim Arbeitsamt.
      Dein Arbeitslosengeld behält 4 Jahre lang seine Gültigkeit, nachdem es bewilligt wurde. Wenn du also innerhalb dieser Frist wieder zurückkommst hast du noch deinen Anspruch.
      Aber hey, warum reist du nicht gleich weiter? Dann müsstest du dich gar nicht um die bürokratischen Dinge kümmern.
      Liebe Grüße
      Vanessa

      Antworten
  15. hallo, vielen Dank für den ausführlichen Bericht!
    meine frage bezieht sich darauf, was passiert, nachdem man sich als arbeitssuchend gemeldet hat. wird man zu einem beratungstermin gerufen? erzählt man dem Sachbearbeiter in diesem beratungstermin, dass man eine reise macht? oder sollte man dies nur in dem termin ansprechen, den man hat, wenn man sich arbeitslos meldet (das sind zwei verschiedene termine, richtig?

    Vielen Dank!
    Elise

    Antworten
    • Hallo Elise! Wie oben in der Schritt für Schritt Anleitung erklärt, hatten wir damals nach dem wir uns arbeitssuchend gemeldet hatten ein Beratungstermin erhalten und bei diesem Termin auch schon die Weltreise erwähnt. Bei der Arbeitslosmeldung geht man dann ohne Termin zum Arbeitsamt und meldest sich arbeitslos.
      Liebe Grüße Vanessa

      Antworten
  16. Liebe Vanessa!
    Ich danke dir sehr!
    Das sind also zwei verschiedene Dinge. Ich mache mir Sorgen, dass man mir, wenn ich schon beim Termin „Arbeitssuche“ sage, dass ich verreise, sagt, ich solle mich nicht arbeitslos melden und das erst nach der Reise tun. Oder dass sie sich untereinander über mich austauschen werden. Entschuldigung, macht das Sinn? Ich habe das noch nie gemacht :) Ich danke Ihnen!

    Antworten
    • Hallo, die Arbeitslosmeldung ist verpflichtend, spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit und dient der finanziellen Absicherung. Dabei ist es egal ob du danach auf Weltreise gehst. Der Start deiner Weltreise sollte nur nach diesem Datum sein, damit der Leistungsbezug beginnt und deine Sperrzeit schon während der Reise ablaufen kann. Du musst dem Arbeitsmarkt also theoretisch für mindestens einen Tag zur Verfügung stehen. Wichtig ist nur das du ab Weltreisestart nicht mehr zur Verfügung stehst und du dich daher vor deiner Reise schriftlich abmeldest. Das geht auch als E-Mail an deinen Berater. Lass dir aber eine Bestätigung zukommen!

      Antworten

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